Wissenswertes
Nichtraucher-Restaurant
Seit dem 1. Juli 2008 sind wir ein Nichtraucher-Restaurant, d. h. während der normalen a-la-carte-Geschäftszeiten darf im Restaurant und allen anderen Betriebsräumen nicht geraucht werden. Gerne bieten wir Ihnen eine Möglichkeit an der frischen Luft.
Rauchen im Biergarten erlaubt – Unser Garten-Restaurant ist vom Rauchverbot nicht betroffen.
Die Erfahrungen, die wir seit dem 1.7.08 gesammelt haben, sind durchweg gut, so dass wir an dieser Stelle sagen möchten: Danke an alle Raucher und Nichtraucher für das vor und nach dem Gesetz entgegen gebrachte Verständnis!
Kartenzahlung
Bei uns können Sie mit Ihrer EC-Karte bezahlen.
Änderungen vorbehalten.